Sozialkahlschlag:
Der größte Sozialabbau seit 20 Jahren im Überblick:
Zahlen, Daten, Fakten:
In allen Bereichen unseres Lebens wird gespart und gekürzt!
Die meisten Menschen verbinden mit dem jetzigen neoliberalen Reformkurs nur ein Gesetz bzw. eine Reformvorlage: Dabei zieht sich die Kahlschlags-Sense der Bundesregierung durch unser ganzes Leben:
Alle geplanten bzw. schon umgesetzten “Reformen” sind hier aufgezählt, beschrieben und, wenn bekannt, datiert wann diese in Kraft getreten sind bzw. in Kraft treten sollen!
Krasse Einschnitte bei Arbeiter*innenrechten!
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mögliche Dauer verdoppelt
Arbeitsverträge können statt wie bisher zwei Jahre doppelt so lange, nämlich bis zu vier Jahre und sechsmal in Folge „sachgrundlos“ befristet werden. Folge werden Kettenbefristungen und noch mehr unsichere und prekarisierte Arbeitsverhältnisse sein.
→ Umsetzung ab 1. Januar 2027
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soll abgeschafft werden
Statt der täglichen Höchstarbeitszeit soll eine wöchentliche maximale Arbeitszeit eingeführt, was tägliche Arbeitszeiten bis zu 13 Stunden ermöglichen und den Druck auf Beschäftigte entsprechend erhöhen und Arbeitsbedingungen verschlechtern würde.
→ Noch in Planung
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am ersten Tag
Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – also der gelbe Schein – ab dem ersten Krankheitstag abgegeben werden. Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Folge sind überfüllte Praxen und Präsentismus. Unternehmensvertreter fordern außerdem die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu streichen.
→ Beschlossen, unklar wann Umsetzung
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Wer ein „zumutbares“ Arbeitsangebot ablehnt, muss künftig schneller mit Sanktionen rechnen. Alle werden verpflichtet, aktiv jede „zumutbare Arbeit“ aufzunehmen. Wer mehrfach gegen „Mitwirkungspflichten“ verstößt, kann bis zum vollständigen Entzug der Leistungen sanktioniert werden.
Hohe Wohnkosten werden nicht mehr automatisch übernommen. Ab Einführung der neuen Grundsicherung prüft das Jobcenter sofort die Angemessenheit der Wohnkosten. Es werden nur die tatsächlich als angemessen angesehenen Kosten übernommen, unabhängig davon, wie lange die Antragstellenden bereits in ihrer Wohnung leben.
Arbeitslose sind künftig verpflichtet, alle im Kooperationsplan vorgesehenen Maßnahmen und Integrationskurse zu absolvieren. Die regelmäßige Teilnahme wird streng kontrolliert, Verstöße können zu Leistungskürzungen führen.
Ab dem Moment der Antragstellung wird das „Vermögen“ vollständig geprüft. Die Höhe der geschützten Vermögensfreibeträge wird künftig individuell – abhängig von Alter und Berufsjahren – bemessen.
→ Gültig seit 1. Juli 2026 - das "Regelbedarfsermittlungsgesetz" steht noch aus
Das Gesundheitssystem wird auseinander-genommen!
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Kürzungen um 5,1 Milliarden für 2027, verbindliche Vorgaben abgeschafft
Personalbedarfsermittlung für Pflegepersonal wird ersatzlos abgeschafft. Stattdessen nichtssagende „allgemeine Pflicht“ zur bedarfsgerechten Personalbedarfsberechnung.
Personaluntergrenzen für Pflegepersonal bleiben formal bis Ende des Jahres bestehen, finanzielle Sanktionen vorerst auch. Sollen aber durch „verpflichtende Generalnorm“ ersetzt werden - heißt noch weniger Pflegepersonal ohne verpflichtende Vorgabe.
Tarifliche Lohnsteigerungen werden nicht mehr erstattet, müssen von Krankenhäusern selbst übernommen werden. Zwei Drittel der Kliniken sind defizitär, könnten dadurch in Insolvenz getrieben werden.
Pflegebudget ist die Lohnrückerstattung für Pflegepersonal durch Krankenkassen für angegebene Anzahl der Pflegekräfte in den jeweiligen Krankenhäusern. Sollte Anreiz schaffen nicht mehr an Pflege zu sparen, wurde aber von Konzernen wie Fresenius-Helios missbraucht, um andere Arbeitsbereiche abzuschaffen und Arbeiten wie Catering, Fahrdienste und Reinigungstätigkeiten Pflegepersonal zu übertragen.
Pflegebudget wird auf Wert für 2026 fest gefroren. Wer nun wegen der Reform Pflegepersonal einspart oder einsparen muss, bekommt dann im Folgejahr entsprechend weniger zurück erstattet und das könnte eine Spirale nach unten in Gang setzen.
Bis zu 140.000 Arbeitsplätze bedroht durch Einsparungen bei Beschäftigten oder drohende Klinikschließungen.
Klinikkonzerne sind Gewinner, weil bspw. der Marktführer Fresenius-Helios durch eigene harte Sparkurse hochprofitabel ist und nun durch schwindende Personalvorgaben in der größten Berufsgruppe an solche nicht mehr gebunden ist.
Allgemeine Folgen weiter verschärfter Personalmangel, weiter verschlechterte Arbeitsbedingungen, verschlechterte Versorgung der Patient*innen.
→ Krankenkassen „GKV Beitragsstabilisierungsgesetz“ seit 29. Juli 2026 in Kraft, einzelne Umsetzungen ab 2027
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Höhere Zuzahlungen: Für Medikamente und andere Leistungen sollen statt 5 bis 10 Euro künftig 7,50 bis 15 Euro fällig werden. Eine jährliche Anpassung ist nicht mehr geplant.
Weniger Kassenleistungen: Homöopathie soll nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden.
Weniger Zuschuss bei Zahnersatz: Der Festzuschuss soll von 60 auf 50 Prozent sinken. Härtefallregeln bleiben bestehen.
Höhere Beiträge für Gutverdiener: Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 zusätzlich um 300 Euro steigen.
Einschränkung der Familienversicherung: Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartner*innen soll begrenzt werden. Für viele Ausnahmen bleibt sie aber bestehen. Für andere soll ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent gelten.
Mehr Zweitmeinungen: Vor bestimmten Eingriffen, etwa künstlichen Kniegelenken, soll eine zweite ärztliche Meinung Pflicht werden.
Teilkrankschreibung: Bei längeren Erkrankungen soll eine Krankschreibung in Teilzeit möglich werden, etwa mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden.
→ Krankenkassen „GKV Beitragsstabilisierungsgesetz“ seit 29. Juli 2026 in Kraft, einzelne Umsetzungen ab 2027
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Höhere Schwellwerte bei den Pflegegraden
Neue Budgets statt bisheriger Einzelleistungen
Entlastungsbudget statt Pflegegeld
Sachleistungsbudget statt Pflegesachleistungen
Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
Änderungen bei Pflegegrad 1
Überbrückungsbuddget statt Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
Beispiel Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat soll entfallen. Gleichzeitig hätten Menschen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf das neue Sozialraumbudget.
Wer erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, soll nach den aktuellen Plänen in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets erhalten.
Beim bisherigen Entlastungsbetrag können nicht genutzte Beträge in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Beim geplanten Sozialraumbudget ist eine solche Übertragung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Wer das monatliche Budget nicht vollständig ausschöpft, könnte den übrigen Betrag verlieren.→ Bisher Regierungsentwurf
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Streichung des gesetzlichen Schutzes
Niedergelassenen Psychotherapeut*innen bekommen für die Behandlung gesetzlich versicherter Patient*innen feste Honorare, aktuell knapp 120 Euro pro Einzel-Therapiestunde. Diese therapeutischen Honorare wurden um 4,5% gesenkt – für die Einzelstunde gibt es dann nur noch knapp 115 Euro. Praxen geraten unter immensen finanziellen Druck.
Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen ist gefährdet. Längere Wartezeiten, weniger Therapieplätze und eine weitere Verschlechterung der Versorgung sind absehbar. Aus wirtschaftlichen Gründen werden sich viele Praxen künftig gezwungen sehen, den Anteil privatversicherter Patient*innen zu erhöhen. Gesetzlich Versicherte werden dadurch noch schwerer einen Therapieplatz finden.
Betroffen sind rund 2.400 in Praxen beschäftigte Psychotherapeut*innen. Sie versorgen rechnerisch etwa 107.500 Patient*innen pro Quartal. Arbeitsplätze werden überwiegend durch die Behandlung gesetzlich Versicherter finanziert. Fallen diese Arbeitsplätze weg, gehen damit zugleich mehr als 100.000 psychotherapeutische Behandlungsplätze verloren.
→ In Kraft seit 1. April 2026
Die Regierung sieht bei jeder Unterstützungs-leistung Kürzungspotential!
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Kürzung
Maximale Bezugsdauer der vollen Leistung soll von 14 auf 12 Monate verkürzt werden. Um den kompletten Zeitraum nutzen zu können, soll jeder Elternteil mindestens drei statt zwei Monate Elternzeit nehmen müssen.
→ Entwurf ausstehend
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soll gestrichen werden
Zuschlag für Familien mit geringem Einkommen, bisher 25 Euro pro Kind. Die Streichung kann dazu führen, dass manche Familien erstmals oder erneut in die Grundsicherung fallen.
→ Bisher Regierungsentwurf
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Kürzung
Statt 1,31 Milliarden Euro, wie in diesem Jahr, sind für 2027 nur 914 Millionen Euro eingeplant. Kinder sollen auch nicht mehr bis sie 18 sind Anspruch haben, sondern nur noch bis sie 16 werden.
→ Entwurf ausstehend
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Kürzung
Wohngeld soll fast um die Hälfte, um 1,5 Milliarden, gekürzt werden. Voraussichtlich wird jeder
dritte betroffene Haushalt den Anspruch verlieren. Das wird Menschen mit niedrigen Einkommen in teuren Ballungszentren wie München oder eben Dachau besonders hart treffen. Bspw. Vollzeit-Beschäftigte im Krankenhaus, bei der Post , Ver- und Entsorgung, in der Logistik und typischen prekarisierten Arbeitsverhältnissen.
→ Umsetzung ab 1. Januar 2027
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Inklusion wird aufgegeben
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen künftig keine individuelle Schulbegleitung mehr erhalten. Für viele ist diese Unterstützung die Voraussetzung dafür, überhaupt am Schulunterricht teilnehmen zu können.
Wunsch- und Wahlrecht in einer eigenen Wohnung zu leben soll eingeschränkt werden. Damit würde ein zentrales Element der Selbstbestimmung behinderter Menschen zur Disposition gestellt.
Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen wird gestrichen.
Kürzung des Unterhaltsvorschuss für Eltern. Einsparung von 1 Milliarde.
→ Gesetzentwurf beschlossen
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länger arbeiten, schlechter leben
Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll gestrichen werden
Altersteilzeit soll entfallen
Renteneintritt mit Abschlägen soll frühestens ab dem 64. Lebensjahr möglich sein
Regelaltersgrenze soll im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5
Jahre angehoben werden
Haltelinie des Rentenniveaus soll Ende 2031 auslaufen, dadurch Gefahr, dass ab dem Zeitpunkt das Rentenniveau noch weiter sinkt
Keine Möglichkeit mehr nach vielen Jahren harter Arbeit vorzeitig ohne Verluste in Rente zu gehen
→ Vorschlag der Alterssicherungskommission zur Rentenreform, noch kein Gesetzesentwurf vorliegend